Beitrag zur Vergütungspflicht der OKP

02.03.2023

Dr. Gregori Werder hat gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Gächter in einem wissenschaftlichen Beitrag die Frage untersucht, ob Leistungen von Personen in Weiterbildung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu vergüten sind. Die beiden Autoren kommen zum Schluss, dass eine solche Vergütungspflicht besteht.

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Der Tages-Anzeiger hat die Thematik in einem Artikel vom 1. März 2023 aufgegriffen und führt dazu aus:

«Diese Haltung stützt auch ein neues Rechtsgutachten von Anwalt Gregori Werder und Professor Thomas Gächter. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts seien ärztliche Leistungen schon immer an nicht ärztliche Hilfspersonen delegiert und den Krankenkassen in Rechnung gestellt worden. Andernfalls wäre gemäss Bundesgericht die ärztliche Praxistätigkeit kaum mehr möglich.

Bis Ende 2022 seien Leistungen von Personen in Weiterbildung immer von den Krankenversicherern vergütet worden. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Gesetzgeber oder der Bundesrat davon abweichen wollte, so die Juristen. Ganz im Gegenteil hätten der Bundesrat und das BAG in letzter Zeit sogar explizit bestätigt, dass Leistungen von Personen in Weiterbildung Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seien.»

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