4.12.2024
Praxisleitfäden EU-KI-Verordnung
Der Erste Entwurf der Praxisleitfäden der EU-KI-Verordnung liegt vor
Werder Viganò
Der erste Entwurf der Praxisleitfäden gemäss Artikel 56 der KI-Verordnung der EU liegt vor und muss bis Mai 2025 verabschiedet werden. Diese Leitfäden behandeln unter anderem urheberrechtsrelevante Pflichten nach Artikel 53 der KI-Verordnung. Abrufbar hier.
Wichtige Punkte umfassen:
- Lizenzierung und Rechtevorbehalte: Anbieter müssen sicherstellen, dass bei der Entwicklung von Modellen Rechtevorbehalte nach der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt)) berücksichtigt wurden, also robot.txt-Einträge, aber auch anderweitig erklärte Opt-outs.
- Respektierung von Crawler-Barrieren: Technische Barrieren bei online zugänglichen Inhalten müssen verstanden und respektiert werden.
- Vorkehrungen gegen Overfitting: Anbieter und Entwickler sollen Massnahmen gegen Overfitting treffen, weil das mutmasslich die rechtsverletzende Wiedergabe von Input-Inhalten fördert.
- Vermeidung rechtsverletzender Outputs: Anbieter (auch Anbieter KI-basierter Werkzeuge, die nicht selbst die Modelle geschaffen haben) müssen Massnahmen ergreifen, um die Erzeugung rechtsverletzender Inhalte zu verhindern. Das kann auch Vorkehrungen gegen den Missbrauch durch Dritte erfordern.
- Suchmaschinen und TDM-Rechtevorbehalte: Bei kombinierten Suchmaschinen-/KI-Anbietern darf die Auffindbarkeit durch TDM-Rechtevorbehalte (Text und Data Mining Vorbehalt) nicht beeinträchtigt werden. Also: Das Opt-out aus KI-Crawlern darf nicht mit einer Einschränkung in den Suchmaschinen-Anzeigen verknüpft werden.
- Zusammenarbeit mit Rechteinhabern: Entwicklung geeigneter Standards in Zusammenarbeit mit Rechteinhabern.
- Kein Pirateriegut: Massnahmen gegen die Verwendung von Pirateriegut zum Training. Namentlich die bekannten Piraterie-Portale und -Datensätze dürfen nicht zum Training von Modellen herangezogen werden.
Obwohl diese Regelungen direkt nur für die EU gelten, könnten sie aufgrund ihrer extraterritorialen Reflexwirkung auch für die Schweiz Standards setzen. Zu beachten sind sie insbesondere bei grenzüberschreitenden Angeboten von KI-basierten Diensten aus der Schweiz in die EU.
Haben Sie Fragen? Unser Partner Kai-Peter Uhlig steht Ihnen gerne zur Verfügung.