07.11.2022 | Neue Publikation zur öffentlichen Liste über Sachverständige in der IV

Mit der Gesetzesrevision zur Weiterentwicklung der IV (WEIV) werden die IV-Stellen dazu verpflichtet, eine öffentliche Liste über die beauftragten Sachverständigen zu führen und zu veröffentlichen. Diese umfasst u.a. eine Übersicht über die attestierten Arbeitsunfähigkeiten und deren Beweiswert in Rechtsmittelverfahren. Weiter soll auch die Höhe der jährlichen Gesamtvergütung pro sachverständige Person veröffentlicht werden.

Der Beitrag von Gregori Werder stellt die Frage in den Raum, ob hierdurch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verletzt wird und kommt zum Schluss, dass zumindest die Veröffentlichung der jährlichen Gesamtvergütung der sachverständigen Personen zu überdenken ist.

Der Beitrag ist abrufbar unter:

https://www.linkedin.com/posts/werder-vigan%C3%B2-ag_jusletterder-gl%C3%A4serne-gutachter-activity-6995436177457643520-TfTD?utm_source=share&utm_medium=member_desktop